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BGH, 28.09.2006 - IX ZR 22/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Abweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung oder Divergenz; Verstoß gegen ein Verfahrensgrundrecht
- Judicialis
ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2; BGB § 398
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abtretung von Gegenforderungen mangels grundsätzlicher Bedeutung und einer Verletzung des rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 20.01.2003 - 9 O 229/02
- OLG Naumburg, 18.12.2003 - 7 U 26/03
- BGH, 28.09.2006 - IX ZR 22/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94
Anfechtung einer Auflassungsvormerkung
Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZR 22/04
Die Feststellung des Berufungsgerichts, eine Abtretung sei erfolgt, beruht aber, wie die Bezugnahme auf das in einem Parallelverfahren ergangene Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg und die dort erwähnte Senatsentscheidung BGH, Urt. v. 11. Juli 1996 - IX ZR 226/94, ZIP 1996, 1516, 1519 zeigt, ersichtlich auf der - in der Senatsentscheidung angesprochenen - Erwägung, dass die Beteiligten, auch wenn eine Zustimmung des weiteren Vertragspartners nicht erfolgen sollte, im Innenverhältnis jedenfalls einen Übergang der vertraglichen Vergütungsansprüche wollten.